Wahlausschreiben für die Wahl des Kirchengemeinderates der Katholischen Kirchengemeinde St. Johann Baptist Denkendorf

Liebe Gemeindemitglieder,

die Wahl des Kirchengemeinderates findet am Sonntag 30. März 2025 statt.

In unserer Gemeinde sind nach § 23 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung (KGO) und dem Beschluss des Kirchengemeinderates 6 Mitglieder in den Kirchengemeinderat zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle Kirchengemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Kirchengemeinde seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz haben

(§ 25 Abs.1 KGO).

Wählbar zum Kirchengemeinderat sind:

  • volljährige wahlberechtigte Kirchengemeindemitglieder
  • volljährige Kirchengemeindemitglieder anderer Kirchengemeinden, die in keiner anderen Kirchengemeinde kandidieren (§ 26 Abs.1 KGO).

Hiermit werden alle wahlberechtigten Kirchengemeindemitglieder gebeten, spätestens bis Sonntag, 19. Januar 2025 für die Wahl des Kirchengemeinderates Wahlvorschläge an den Wahlvorstand, Kath. Pfarramt, Schillerstr. 38 in 73770 Denkendorf einzureichen.

Ein Wahlvorschlag darf höchstens  Kandidierende enthalten (§ 4 Abs.3 Wahlordnung, WAHLO).

Die Kandidierenden sind mit Familiennamen, Vornamen, Alter, Beruf und Adresse in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen (§ 5 Abs. 5 WAHLO).

Jeder Wahlvorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens 6 wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern (§ 4 Abs. 1 WAHLO). Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen Wahlvorschlag setzen, wobei die volle Anschrift beizufügen ist. Kandidierende dürfen den Wahlvorschlag, auf dem ihr Name steht, nicht unterschreiben (§ 4 Abs.2 WAHLO).

Der Wahlausschuss/Wahlvorstand