Kirchengemeinderatswahl 2025 & Einladung zur Wahlausschuss-Sitzung am Dienstag, 14.01.2025 um 18.30 Uhr im Besprechungszimmer im Pfarrhaus

Am 30. März 2025 findet die nächste Kirchengemeinderatswahl mit dem Leitwort „Komm, mach mit“ statt. Wir haben mit den Vorbereitungen für die Wahl bereits begonnen. Aktuell suchen wir dringend Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt. Haben Sie Interesse oder einen Vorschlag? Gerne können Sie sich im Pfarrbüro melden. Für Fragen zur Kandidatur und zur Auskunft über die Arbeit im Kirchengemeinderat sind die amtierenden Mitglieder des Kirchengemeinderats gute Ansprechpartner. 

Bei Interesse laden wir Sie ganz herzlich zur Wahlausschuss-Sitzung am Dienstag, 10.12.2024 um 18.00 Uhr ins Besprechungszimmer im Pfarrhaus ein. Über Ihr Kommen freuen wir uns!

Was ist der KGR?

Der Kirchengemeinderat (kurz: KGR) ist das Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht. Der KGR vertritt alle Katholik/-innen einer Kirchen­gemeinde. Das Gremium entscheidet u. a. über die inhaltlichen Schwerpunkte und die Finanzen einer Kirchengemeinde. In Neuhausen besteht der KGR aus 14 gewählten Mitgliedern.

Wer sitzt im Kirchengemeinderat?

Die neuen Kirchengemeinderäte werden am 30. März 2025 gewählt. Dafür werden jetzt Kandidat:innen gesucht, die sich im Gremium engagieren möchten.

Alle Katholik:innen ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandi­dieren und gewählt werden.

Auch wenn man nicht auf dem Gebiet einer Kirchengemeinde wohnt, kann man sich für einen KGR aufstellen lassen, zu dessen Gemeinde man sich verbunden fühlt. Aber man kann sich nur in einen KGR wählen lassen. Der leitende Pfarrer einer Kirchengemeinde ist von Amts wegen der Vorsitzende des KGR.

Pastorale Mitarbeiter/-innen sind i.d.R. beratende Mitglieder. Außerdem sollen in jedem KGR Jugendvertreter:innen sitzen. Diese können auch beratend hinzugezogen werden.